Die Öffentlichkeit über Planungen und Projekte zu
informieren und in die Entscheidungen mit einzubeziehen, ist als Grundlage
einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt. Vom einfachen Informationsabend
bis zur Planungszelle und Mediation stehen zahlreiche Methoden für
BürgerInnenbeteiligung zur Verfügung. Allen Beteiligungsverfahren ist
gemeinsam, dass eine professionelle Moderation und Prozessbegleitung für
die Vorbereitung und Durchführung erforderlich ist.
Öffentlichkeitsbeteiligung kann freiwillig und ohne förmliche Vorgaben
gestartet werden (Mediation und Lokale Agenda 21). Daneben gibt
es auch gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung, z. B.
Anhörungs- und Stellungnahmerechte in der Raumordnung und in
unterschiedlicher Form auch in Genehmigungsverfahren (z. B.
Umweltverträglichkeitsprüfung, Betriebsanlagenrecht).
Je nach Fragestellung und Methode werden drei Stufen der Beteiligung
unterschieden:
- Information (Bekanntmachung in der Öffentlichkeit ohne
Mitgestaltung)
- Konsultation (Ideen und Vorschläge können vorgebracht werden)
- Mitbestimmung (die beteiligte Öffentlichkeit kann aktiv
mitbestimmen).
Erfolgsfaktoren in Beteiligungsprozessen
- Organisatorische Rahmenbedingungen im Vorfeld
und bei der Durchführung:
Die sorgfältige Klärung der folgenden Punkte hat direkten Einfluss auf den
Verlauf und die Qualität des Beteiligungsverfahrens: Zieldefinition,
Teilnehmerkreis, Entscheidungskompetenz, Umsetzung der Ergebnisse,
verfügbare Ressourcen, Prozessdesign, Prozessleitung, Spielregeln,
Informationsmanagement.
- Qualitätskriterien für einen guten Verlauf: Die persönlichen Werte und Haltungen der TeilnehmerInnen prägen die
Atmosphäre eines Beteiligungsprozesses: besonders förderlich sind die
Bereitschaft für ausgewogene und offene Kommunikation, aufmerksames
Zuhören, Ernstnehmen und Wertschätzung füreinander.